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Spielsucht

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Spielsucht ,
Es ist eine unbestrittende Tatsache, dass es Spielgäste gibt, die ihre Kontrolle über ihr Spielverhalten verlieren. Diese Menschen werden in Fachkreisen als patholigische Spieler bezeichnet.

Für pathologisches Spielverhalten gibt es klar erkennbare Signale.
Spieler, die Gelder verspielen, die für andere Zwecke fest eingeplant waren, wie zum Beispiel die Miete, Spieler die Menschen in ihrem Umfeld über ihr Spielverhalten belügen oder auch nur das Spielen verheimlichen, sind typische Kandidaten für einen Selbsttest, der in einem solchen Fall dringend empfohlen wird. Der Test liegt in jeder Spieloase aus und kann auch bei uns angefordert werden.

Es gibt in der Medizin die Debatte, ob Kontrollverluste und pathologisches Spielverhalten ihren Ursprung in der Genetik haben. Tatsächlich sind Menschen, die an Spielsucht erkranken auch latent für andere Süchte anfällig.
So verwundert es wenig, dass Spielsucht oft über alle Bereich des Spielens vorkommt und auch variert.
Spiele mit hoher Ereignisfrequenz bilden hier die gefährlichere Variante während Spiele mit niedriger Ereignisfrequenz vom Spieler eher als langweilig empfunden und gemieden werden.
Der Einstieg in die Spielsucht beginnt aber häufig mit irgendeiner Spielform.
Die Automatenwirtschaft mit dem gewerblichen Münzspiel steht schon seit vielen Jahren in der Kritik der Öffentlichkeit wobei leider nicht ausreichend vermittelt werden kann, dass gerade beim gewerblichen Münzspiel die Spiereschutzmaßnahmen am weitreichensten sind.

Die Spielverordnung, die seit 2006 in Kraft ist, sieht folgende Schutzmaßnahmen für gewerbliches Münzspiel vor:
- Prüfung und Zulassung jeder Bauart eines Spielgerätes durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt PTB
- max. Verlust je Stunde je Gerät = 80 Eur, sonst Zwangsabschaltung
- durchsnittlicher Verlust je Stunde je Gerät = 33 Eur (tatsächlich laut Studie des Fraunhöfer Institut ca.14EUR)
- max. Gewinn je Stunde je Gerät = 500 Eur
- Spielpause von 5 Minuten nach 1 Stunde ununterbrochenen Spiel am Gerät
- Aufstellung der Geräte in Zweiergruppen mit Trennwänden zur Vermeidung von Vielfachbespielung
- Spielsuchthinweise auf jedem Spielgerät
- max. Geldeinsatz am Gerät in Höhe von 20 Cent alle 5 Sekunden
- max. 12 Spielgeräte in einer Spielhalle
- max. 3 Spielgeräte in Gaststätten
- kein Spiel für Personen unter 18 Jahren
- kein Alkohol in Spielhallen
- Keine Unterhaltungsgeräte mit Punktespeichern und Gewinnen, egal welcher Art, zur Vermeidung der Umgehung der Spielverordnung
- Keine Jackpots oder sonstigen Anreize zum Spielen, es sei denn die Jackpots sind mit dem Spielgerät durch die Bundesprüfstelle zugelassen
- ständige Überwachung der Spielgeräte durch Aufsichtspersonal
- Überprüfung der Spielgeräte auf ordnungsgemäße Funktion durch vereidigte Sachverständige alle zwei Jahre

Zur Vermeidung unkontrollierter Ansiedlung von Spielhallen sieht das Baurecht ein Genehmigungsverfahren vor, bei dem die Genehmigung von Spielhallen nur in besonderen Gebieten und unter klar definierten Bedingungen zulässig ist. Die Gemeinden haben die möglichkeit durch Festsetzungen die Ansiedlung von Spielhallen zu steuern oder auszuschliessen.

Gemäß der so genannten "TRÜMPER STUDIE" vom ASK (Jürgen Trümper vom Arbeitskreis gegen Spielsucht) ist die Anzahl von Spielgeräten in den neuen Bundesländern in den letzten Jahren nicht gestiegen.
Viel mehr findet wie in allen Branchen eine Konzentration der Angebote statt.
Diese Konzentration wird gerne verglichen mit der Entwicklung im Einzelhandel.
Kleine Spielstätten müssen auf Grund der veränderten Kostenstuktur schliessen und grössere Spielstätten, bei denen die Kostenstruktur besser ist, fangen das Angebot auf.
Diese Marktkonzentration wird vielfach und fälschlicherweise als "Spielhallenboom" bezeichnet.
Tatsächlich ist die Anzahl der Spielgeräte pro Einwohner in Mecklenburg Vorpommern rückläufig.
Die Marktkonzentration wird zusätzlich durch die stätig ansteigenden Vergnügungssteuern, die in den Gemeinden individuell festgelegt werden, angetreiben.
Laut aktuellen Studien geht die Fachwelt bei 0,1% der Bevölkerung von einem Spielsuchtproblem über alle Angebote aus. In anderen europäischen Staaten sind das bis zu 2% der Bevölkerung, also 20 mal so viele.
Auch wenn jeder Spielgast mit patologischem Spielverhalten einer zu viel ist, so sollte nicht außer Acht bleiben, dass ein Verbot des gewerblichen Münzspieles ganz sicher in die Illegalität führt.
Im Zeitalter des Internet ist es nicht möglich jegliches Spieleangebot zu verhindern.
Im gewerblichen Münzspiel sind die Betreiber bemüht pathologische Spieler an Beratungsstellen heranzuführen und vom Spiel auszuschliessen.
ALLE unsere Mitarbeiter werden noch im Sommer 2011 in Zusammenarbeit mit den Verbänden durch die Caritas geschult, damit sie noch besser Problemspieler identifizieren können und Diese an Hilfsorganisationen zuleiten können.

Für weitere Informationen zum Thema Spielsucht wenden sie sich bitte an die Fachdienste.
Hier ein paar Links, wobei im Internet zahlreiche weitere Angebote zu finden sind.

Hier geht`s zum Selbsttest:

Check dein Spiel



weitere Angebote im Internet:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Spielsucht-Forum

anonyme Spieler.org